AMD hat heute bekannt gegeben, dass das Unternehmen am 27. Juni 2005 bei dem US-Bundesgericht des Bezirks Delaware eine
kartellrechtliche Klage gegen Intel Corporation gemäß §2 des Sherman Antitrust Act, den §§ 4 und 16 des Clayton Acts sowie den Bestimmungen des California Business and Professions Code erhoben hat. In der 48-seitigen Klageschrift wird detailliert beschrieben, wie Intel in rechtswidriger Weise seine Monopolstellung auf dem Markt für x86-Mikroprozessoren dadurch aufrechterhalten hat, dass es weltweit auf ihre Kunden einen Zwang ausgeübt hat, keine Geschäftsbeziehungen mit AMD einzugehen. Die Klageschrift führt 38 Unternehmen namentlich auf, die allesamt Opfer der Zwangausübung durch
Intel geworden sind – darunter große Computerhersteller, kleine Systemhäuser, Großhändler und Einzelhändler. Intel hat auf
diese Unternehmen auf drei Kontinenten auf sieben
verschiedene Arten rechtswidrig Zwang ausgeübt.
Die Microsoft Windows–, Solaris– und Linux–Betriebssystemfamilien verwenden allesamt x86-Mikroprozessoren. Der Anteil von Intel an diesem kritischen Marktsegment liegt
gegenwärtig bei etwa 80 Prozent der weltweiten Verkäufe gerechnet nach Stückzahlen, bzw. bei 90 Prozent gerechnet nach Verkaufserlösen. Dadurch besitzt das Unternehmen eine gesicherte Monopolstellung und eine überragende Marktmacht.
Die Klageerhebung erfolgt im Anschluss an eine kürzlich ergangene Entscheidung der japanischen Fair Trade Commission (JFTC), in der diese zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Intel
das Verbot des §3 des japanischen Kartellgesetzes verletzt habe, indem es seine Monopolstellung dazu missbraucht habe, fairen und offenen Wettbewerb auszuschalten. Des Weiteren hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie gegenwärtig ein Untersuchungsverfahren gegen Intel wegen
ähnlicher möglicher Verstöße gegen das Kartellrecht durchführt und im Rahmen dieses Verfahrens mit den japanischen Behörden zusammenarbeitet, so AMD. Den vollständigen Text der Klageschrift finden Sie auf der Website von AMD.
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