Die EU-Kommission hat am gestrigen Mittwoch ihre Entscheidung im Kartellverfahren gegen Microsoft bekannt gegeben. Demnach wird der Softwarekonzern zu einem täglichen Bußgeld von 1,5 Mio. Euro verurteilt und die Erfüllung der Auflagen wiederholt eingefordert. Die Strafe wird rückwirkend ab 15. Dezember 2005 berechnet, in Summe ergeben sich 280,5 Mio. Euro Zwangsbuße. "In der heutigen Entscheidung stellt die Kommission fest, dass Microsoft die Auflagen nicht vollständig erfüllt hat", heißt es in der Aussendung der EU-Kommission. Sollte Microsoft weiterhin seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist eine Erhöhung des verhängten Zwangsgeldes ab 31. Juli 2006 auf drei Mio. Euro pro Tag vorgesehen.
Ob Strafzahlungen den gewünschten Effekt zeigen, wird sich erst herausstellen. Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE) sich jedenfalls skeptisch, zu begrüßen sei die Strafe jedoch allemal. "Der Softwareriese wird erst zur lückenlosen Offenlegung der Schnittstelleninformationen bereit sein, wenn das Ausmaß an finanziellen und imagemäßigen Kratzern für den Konzern zu groß sein wird", so Jakobs. "Sehr begrüßenswert ist auch die Tatsache, dass sich die Kommisson gleich eine Straf-Perspektive gesetzt hat, für den Fall, dass die Auflagen wieder nicht erfüllt werden", meint der FSFE-Sprecher im Gespräch mit pressetext.
Bereits im März 2004 hat die EU-Kommission den Konzern zu einer Rekordstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt. Zusätzlich wurde eine Reihe von Auflagen verhängt. So musste der Konzern eine Windows-Version ohne Media Player anbieten und Wettbewerbern den Code von mehreren Software-Schnittstellen offen legen. Nach Ansicht der EU hat Microsoft seit der ersten Rekordstrafe zu wenig an seinem monopolistischen Marktauftreten geändert und ist der Forderung nach einer teilweisen Öffnung seiner Programme für kleinere Mitbewerber nicht nachgekommen. Der Konzern streitet dies ab und hat gegen diese Entscheidung Einspruch beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingelegt, was allerdings keine aufschiebende Wirkung hat.
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